Herzlich Willkommen
im Hinweisgebersystem der Gady Family!
Das Motto: Melden statt Schweigen - sagen Sie es uns!
Melden Sie
- unabhängig davon, ob Sie in der Gady Family arbeiten oder nicht,
- bekannte oder vermutete Verstöße im, oder durch das Unternehmen gegen Gesetze und die Werte der Gady Family.
Wir werden
- Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit Ihrer Meldung und aller Beteiligten wahren.
- Sie vor Benachteiligungen schützen.
Damit helfen Sie uns
- das Richtige zu tun und
- schädigendes Verhalten aufzudecken.
Häufig gestellte Fragen:
1) Wann kann eine Meldung abgegeben werden?
Wenn Sie überzeugt sind, dass ein Verstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt oder droht.
2) Kann eine Meldung anonym abgegeben werden?
Ja, anonyme Hinweise werden mit der gleichen Sorgfalt wie nicht-anonyme Hinweise bearbeitet.
Mit dem Hinweisgebertool in dem Sie sich gerade befinden, sind alle technischen Voraussetzungen für eine anonyme Hinweisübermittlung an die Gady Family gegeben:
2) Kann eine Meldung anonym abgegeben werden?
Ja, anonyme Hinweise werden mit der gleichen Sorgfalt wie nicht-anonyme Hinweise bearbeitet.
Mit dem Hinweisgebertool in dem Sie sich gerade befinden, sind alle technischen Voraussetzungen für eine anonyme Hinweisübermittlung an die Gady Family gegeben:
- Die Hinweiserfassung findet über und bei einem externen Dienstleister statt. Die Gady Family hat keinen Zugriff darauf.
- Der externe Dienstleister ( www.vispato.com/de ) gibt keine Informationen weiter, die eine ungewünschte Identifikation der hinweisgebenden Person ermöglichen.
- Durch automatische Umwandlung von Groß- In Kleinbuchstaben, Entfernung doppelter Satzzeichen und ähnlichen Maßnahmen, wird die Nachrichten "neutraler" gestaltet.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Zusätzlich können Sie Anonymität unterstützen, indem Sie die nachfolgende Punkte beachten.
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN)
- Sie nutze kein Geräte (Smartphone, Computer etc.), welches von der Gady Family zur Verfügung gestellt wurde,
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.
ACHTUNG: Das Hinweisgebertool generiert einen Link für Sie zum anonymen Wiedereinstieg, um Rückmeldungen lesen und weitere Eingaben zur Meldung machen zu können.
3) Gibt es neben dem Hinweisgebertool weitere Möglichkeiten und Kanäle um Hinweise abzugeben?
Ja, wenden Sie sich gerne auch persönlich, telefonisch oder in Schriftform direkt an die Geschäftsführung, den erweiterten Führungskreis, oder an die Verantwortlichen für die Sicherstellung der Hinweisbearbeitung (interne "Meldestelle").
4) Wird meine Identität vertraulich behandelt?
Ja. Sämtlich Hinweise, auch wenn nicht anonym abgegeben, werden vertraulich behandelt. Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Alle Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Hinweise an die interne "Meldestelle" der Gady Family verpflichtet.
5) Wer kümmert sich um meine Meldung - interne "Meldestelle"
Die interne Meldestelle, aktuell besetzt durch Dr. Robert Mayr und Magistra Theresia Steiner, kümmert sich um die Prüfung und stellt eine Sachaufklärung sicher.
6) Werden alle Meldungen bearbeitet - wie ist der Bearbeitungsablauf?
3) Gibt es neben dem Hinweisgebertool weitere Möglichkeiten und Kanäle um Hinweise abzugeben?
Ja, wenden Sie sich gerne auch persönlich, telefonisch oder in Schriftform direkt an die Geschäftsführung, den erweiterten Führungskreis, oder an die Verantwortlichen für die Sicherstellung der Hinweisbearbeitung (interne "Meldestelle").
4) Wird meine Identität vertraulich behandelt?
Ja. Sämtlich Hinweise, auch wenn nicht anonym abgegeben, werden vertraulich behandelt. Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Alle Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Hinweise an die interne "Meldestelle" der Gady Family verpflichtet.
5) Wer kümmert sich um meine Meldung - interne "Meldestelle"
Die interne Meldestelle, aktuell besetzt durch Dr. Robert Mayr und Magistra Theresia Steiner, kümmert sich um die Prüfung und stellt eine Sachaufklärung sicher.
6) Werden alle Meldungen bearbeitet - wie ist der Bearbeitungsablauf?
- Ja. Die interne Meldestelle führt bei jedem eingehende Hinweise eine Erstprüfung durch. Sind zusätzliche Informationen zur Erstprüfung / Bewertung der Meldung notwendig, wird versucht Sie zu kontaktieren (über das Hinweisgeber-Tool, direkt, oder ...).
- Die inhaltliche Zuständigkeit der weiteren Bearbeitung einer geprüften und als relevant eingestuften Meldung kann, je nach Inhalt, unterschiedlich gelagert sein. Sie kann in Fachbereichen, bereichsübergreifenden Teams, bei externen Experten, aber auch Behörden liegen.
- Die Beauftragung erfolgt durch die Meldestellen, die gegebenenfalls auch selbst eine Bearbeitung durchführen kann.
- Eine Entscheidung am Ende der Erstprüfung, dass es keine weitere Bearbeitung gibt, erfolgt nach dem 4-Augenprinzip.
- Ziel der weiteren Bearbeitung ist eine schriftlich dokumentierte Sachaufklärung mit abgeleiteten Maßnahmen.
- Alle Bearbeitungsschritte sind im Hinweisgebertool nachvollziehbar und manipulationssicher festgehalten.
7) Gibt es Vorgaben zur Sachaufklärung?
Ja. Alle Tatsachenermittler müssen bei der Sachaufklärung Verhaltensregeln einhalten.
- Die meldende Person ist zu schützen! Weder Namen noch Meldungsinhalte/-einzelheiten dürfen ohne Notwendigkeit im Ermittlungszusammenhang weitergegeben werden. Empfänger von Informationen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Jede Sachaufklärung muss fair, objektiv ohne Vorurteile und mit Respekt ablaufen.
- Die von der Meldung Betroffenen haben das Recht angehört zu werden.
8) Welche Informationen erhalte ich bezüglich der Bearbeitung?
- Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung zum Meldungseingang und Bearbeitungsstart.
- Sofern rechtlich erlaubt, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Information zum Stand der Sachaufklärung und gegebenenfalls bereits ergriffenen Maßnahmen.
9) Bin ich als meldende Person geschützt?
- Ja. Personen die im guten Glauben Beschwerden oder Meldungen einreichen sind geschützt.
- Plausiblen Behauptungen einer Benachteiligung geht die Gady Family nach und ahndet Regelverstöße beim Hinweisgeberschutz.
Datenschutzrichtlinien der Gady Family finden sich unter: www.gady.at/datenschutz