Gady Hinweisgebersystem
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Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
Illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen, sowie Förderungsmissbrauch →
Unter diese Kategorie fallen beispielsweise
Verstöße gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die dann zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führen.
Das Erschleichen von Fördermittel durch falsche Angaben und Einreichung verfälschter Unterlagen.
Nicht widmungsgerechte Verwendung erhaltener Fördergelder.
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Verstöße gegen die Werte der Gady Family, Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
Diskriminierung
Mobbing
Ungleichbehandlung
Belästigungen
Arbeitszeitverstöße
Missachtung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Missachtung der auf den Gady Family Werten Vertrauen, Leistung, Stolz und Tradition basierenden Führungsgrundsätze
Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.